Allgemeine Geschäftsbedingungen

ÜBERSETZUNGEN

I. Allgemeines

1. Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Übersetzungsleistungen von Barbara Cielenga (nachstehend „Übersetzerin“ genannt), auch in laufender und künftiger Geschäftsverbindung.

2. Abweichende Vereinbarungen und Geschäftsverbindungen sind nur verbindlich, wenn sie von der Übersetzerin ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

II. Angebote, Auftragserteilung

1. Angebote für Übersetzungen gelten 14 Tage. Änderungen nach Ablauf dieser Frist bleiben vorbehalten.

2. Erteilung der Übersetzungsaufträge bedarf der schriftlichen Form.

3. Übersetzungsaufträge, die mittels E-Mail unangekündigt erteilt werden, können mit einer Verzögerung bearbeitet werden. Hierfür kann keine bindende Lieferfrist gewährt werden.

4. Fachausdrücke werden in die allgemein übliche lexikale Version übersetzt, sofern keine besonderen Anweisungen oder Unterlagen vom Auftraggeber vorliegen.

5. Wünscht der Auftraggeber die Anwendung einer unüblichen Terminologie (z. B. firmeneigene), so muss er diese mit der Auftragserteilung angeben.

6. Für die Übersetzung hat der Auftraggeber ein leserliches Manuskript in elektronischer ggf. schriftlicher Form beizubringen. Eine vorherige Abstimmung ist schriftlich oder mündlich erforderlich.

7. Zusätzlich hat der Auftraggeber Unterlagen, die zur Anfertigung der Übersetzung notwendig sind (Informationen, Material, Glossare, Abkürzungen, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, etc.) unaufgefordert und rechtzeitig der Übersetzerin zur Verfügung zu stellen.

8. Bei Übersetzungen, die für Druckerzeugnisse bestimmt sind, trägt der Auftraggeber Sorge, der Übersetzerin rechtzeitig einen Korrekturabzug zu überlassen.

9. Fehler, die aus Nichteinhaltung dieser Bedingungen entstehen, gehen nicht zu Lasten der Übersetzerin. Ausgenommen sind Fehler, die vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit der Übersetzerin entstehen.

III. Lieferung

1. Die Übersetzerin verpflichtet sich, die angenommenen Übersetzungsaufträge termingerecht ausführen. Alle Änderungen des vereinbarten Liefertermins bedürfen einer Absprache.

2. Übersetzungsaufträge, die keine Angaben zum Liefertermin beinhalten, werden schnellstens bearbeitet. Eine Garantie für eine termingerechte Bearbeitung der Übersetzung ist nicht gewährleistet, wenn kein Liefertermin in schriftlicher Form vereinbart wurde.

3. Ist die Lieferung des Übersetzungsauftrages durch unvorhersehbare außergewöhnliche Ereignisse (höhere Gewalt, Verkehrsstörungen, Stromausfall, Streik, Erkrankung der Übersetzerin oder sonstige Betriebsstörungen) nicht möglich, ist die Übersetzerin für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Lieferfrist befreit.

4. Die von der Übersetzerin angefertigten Übersetzungen werden auf branchenübliche Art geliefert: Dateianhang einer E-Mail oder als Ausdruck auf Papier oder auf Speichermedien auf Wunsch als Normalpost. Alle anderen Sonderwünsche gehen zu Lasten des Auftraggebers.

5. Die Lieferung der Übersetzung erfolgt als einer der Dateiformate von MS-Office. Sonderformate wie spezielle DTP-Programmdateien oder Auszeichnungsdateiformate bedürfen einer Sondervereinbarung.

IV. Gewährleistung, Mängelbeseitigung

1. Die Übersetzerin leistet Gewähr für eine ordnungsmäßige, nicht mit wesentlichen Mängeln behaftete Übersetzung.

2. Übersetzungsfehler, die von der Übersetzerin zu vertreten sind, werden unentgeltlich und unverzüglich beseitigt. Die korrigierte Übersetzung wird kostenlos geliefert.

3. Die Gewährleistung beträgt 10 Werktage nach Lieferung der Übersetzung. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, soweit die Mängel nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden oder dem Werk eine zugesicherte Eigenschaft fehlt.

4. Die Übersetzerin behält sich vor, alle offensichtlichen Mängel zu beseitigen.

5. Der Auftraggeber hat Anspruch auf die Beseitigung von möglichen, in der Übersetzung enthaltenen Mängeln. Für die Berichtigung ist der Übersetzerin eine angemessene Frist seitens des Auftraggebers einzuräumen. Bei Fehlschlägen der Berichtigung hat der Auftraggeber das Recht, wahlweise Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Darüber hinaus wird die Haftung auf den Rechnungswert begrenzt, sofern der Auftraggeber unterlassen hat, auf einen möglichen, insbesondere mittelbaren Schaden hinzuweisen, der sich durch eine besondere Verwendungsart der Lieferung ergibt.

V. Abrechnungsgrundlage

1. Abrechnungsgrundlage für Übersetzungen ist eine Normzeile mit 55 Anschlägen mit Leerzeichen und eine Normseite mit 20 bis 25 Zeilen, sofern nichts anderes vereinbart. Der Zeilenpreis ist von der Ausgangs- und Zielsprache, Schwierigkeitsgrad, etc. abhängig.

2. Es gelten Honorare, die der gültigen Preisliste zu entnehmen sind. Die Preisliste ist Bestandteil der Geschäftsbedingungen von Barbara Cielenga.

3. Für besonders schwierige Texte kann ein Zuschlag verlangt werden.

4. Pauschalvereinbarungen bedürfen einer vorherigen Absprache.

5. Maßgebend für die Abrechnung ist der erstellte Text in der Zielsprache.

6. Änderungen eines bereits übersetzten Textes, soweit kein Fehler seitens der Übersetzerin vorliegt, werden zusätzlich berechnet.

7. Die Preise für Übersetzungen von Urkunden sowie für Beglaubigungen haben einen abweichenden Abrechnungsmodus und sind der Preisliste zu entnehmen oder bedürfen einer gesonderten Absprache.

8. Bei eiligen Aufträgen kann ein vorher vereinbarter Zuschlag berechnet werden. Beim Fehlen einer solchen Vereinbarung wir ein Zuschlag in Höhe von mindestens 15 % des Auftragswertes berechnet.

9. Die Preise beinhalten keine Nebenkosten wie Telefon-, Fax,- oder Portogebühren. Die tatsächlich angefallenen Nebenkosten können je nach Aufwand gesondert in Rechnung gestellt werden.

VI. Zahlungsbedingungen

1. Falls nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen netto innerhalb von 14 Tagen zu begleichen.

2. Bei einem Auftragswert von über 1000,00 Euro kann eine Vorschussleistung in Höhe von 15% des Auftragswertes verlangt werden.

3. Wurde die Höhe des Honorars nicht vereinbart, gelten die Preise der aktuellen Preisliste.

4. Pauschalpreise bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

VII. Berufsgeheimnis

1. Die Übersetzerin verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber, Stillschweigen über alle Tatsachen, die im Zusammenhang mit der beauftragten Tätigkeit bekannt werden, zu bewahren.

VIII Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

1. Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Übersetzerin. Die Übersetzerin behält sich ihr Urheberrecht vor.

IX. Gerichtsstand

Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandvereinbarung vor, ist der Gerichtsstand für alle Ansprüche der Vertragsparteien Köln.